Presseerklärung zur einstweiligen Verfügung gegen www.puk.de:
Hintergund:
Rechtsanwalt Klaus Kunze aus Uslar, Autor der rechtslastigen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ und bekannter juristischer Vertreter von Rechtsradikalen hat beim Landgericht Göttingen eine einstweilige Verfügung gegen den Verein „Perspektive unabhängige Kommunikation (puk) e.V.“ als Betreiber der Internet-Gemeinschaft für Politik und Kultur, www.puk.de erwirkt.
Das Landgericht Göttingen kommt in seiner einstweiligen Verfügung vom 26.8.2004, die den Verein puk e.V. erst am 7.9. erreichte, dem Antrag von RA Kunze nach. Danach wird puk e.V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vereins, unter Androhung eines Zwangsgeldes von 6000 Euro untersagt,
„1. (...) einen Link zu einer Webseite zu legen, auf welcher das mit den Worten „Timo Sxxxx mit Freundin Mandy, Sängerin bei Agitator“ unterschriebene Foto der Antragstellerin zu erkennen ist“
„2. öffentlich, insbesondere im Internet, zu verbreiten, die auf vorgenanntem Lichtbild erkennbare Antragstellerin sei Sängerin der Musikgruppe Agitator“
Die Verfahrenskosten, unter anderem auch die Gebühren von Herrn Kunze, soll puk e.V. tragen.
Hintergrund ist offenbar ein Flugblatt, das bei einer Outing-Aktion von AntifaschistInnen am 14. Juli vor der Wohnung des bekannten Rechtsextremisten Timo S. in Göttingen verteilt wurde. Auf einem Foto soll die Antragstellerin Mandy M. zu erkennen sein, von der auf der Foto-Unterschrift behauptet wird, sie sei Sängerin in einer Band der rechtsextremistischen Szene. Dieses Flugblatt, dass im Umfeld der Aktion der Antifas auch an anderen Stellen in Göttingen verteilt und ausgelegt wurde, ist in der Folge auch als PDF-Datei auf der Internet-Seite einer bei puk.de gehosteten Gruppe dokumentiert worden.
Das Prekäre an der erlassenen einstweiligen Verfügung ist, dass sie nicht an den presserechtlich Verantwortlichen der beanstandeten Internet-Seite gerichtet ist–eine Göttinger Antifa-Gruppe, die auf dem puk-Server eine eigene Internetpräsenz betreibt –, sondern mit dem puk e.V. den Webhoster trifft. Auf der Seite von puk.de findet sich allerdings weder ein Link noch sonst eine Möglichkeit, die beanstandete Seite oder die Homepage der Antifagruppe aufzurufen. Dies ist lediglich über direkte Eingabe der URL oder über Links auf externen Seiten, z.B. Suchmaschinen, möglich.
Unabhängig davon, ob die Inhalte der beanstandeten Webseite strafrechtlich relevant sind oder nicht, ist folgendes festzustellen: die auf dem puk-Server gespeicherte Datenmenge beläuft sich auf rund 3,5 Gigabyte, in Textform entspräche dies ungefähr einer Anzahl von 3,5 Millionen Schreibmaschinenseiten. Diese Datenmenge setzt sich aus ca. 92.000 Dateien zusammen, die in mehr als 7.200 Unterverzeichnissen liegen, die durch die unter www.puk.de/gruppenname gehosteten Gruppen jederzeit autonom geändert werden können. Allein aus diesen Angaben wird deutlich, dass eine stetige Überwachung der gespeicherten Daten auf mögliche kritische Inhalte weder technisch noch praktisch möglich ist – ein Fakt, der wohl auf alle kommerziellen wie nichtkommerziellen Webhoster zutrifft.
An die Göttinger antifaschistische Gruppe –sowohl postalisch als auch per E-Mail erreichbar–erging bis heute weder eine Abmahnung noch eine einstweilige Verfügung. Daher ist es nicht abwegig, dass mit dem puk e.V. gezielt ein in rechten Kreisen unliebsamer Webhoster getroffen werden sollte. Diese Vermutung wird dadurch bekräftigt, dass dem Vereinsvorsitzenden am 18.9. zusätzlich eine polizeiliche Vorladung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz zugestellt wurde. Die Gegenseite hat also offenkundig auch Strafanzeige gegen den Vereinsvorsitzenden gestellt, was verdeutlicht, dass es ihr nicht um „die Sache an sich“–Entfernen eines Links bzw. Bildes – geht, da dies längst geschehen war.
Unter www.puk.de/gruppenname wird politisch, sozial und kulturell engagierten Gruppen seit 1996 unbegrenzter, unentgeltlicher und werbefreier Webspace zur Verfügung gestellt. Zu den NutzerInnen dieses Angebots zählen zahlreiche Basisinitiativen wie Hochschulgruppen, Antifaschistische Initiativen, Theaterprojekte, Musikgruppen, Kinder- und Umweltinitiativen, Geschichtsprojekte, Schülerzeitungen etc. Auf der Seite des Vereins, www.puk.de, befindet sich zudem eine Online-Community für Politik und Kultur, in dem bisher 1.950 registrierte Benutzer mittels Content-Management-System Artikel veröffentlichen und kommentieren, ein eigenes Postfach verwalten oder chatten können. Politischer Schwerpunkt des puk e.V. ist die internationale Diskussion „über eine gerechte Weltwirtschaftsordnung zur Schaffung einer würdigen Zukunft für alle Menschen auf dieser Welt“ (aus der Vereinssatzung), mit dem Internet als Diskussions- und Vernetzungsmedium.
Der Verein puk e.V. hat inzwischen über seinen Rechtsanwalt Widerspruch beim Landgericht Göttingen gegen die einstweilige Verfügung einlegen lassen. Auch wenn die Chancen des puk e.V. nicht aussichtslos sind, einen möglichen Prozess zu gewinnen, hat das juristische Vorgehen Konsequenzen für den Fortbestand des puk-Projekts. Die Gegenseite hat nämlich wohlweislich Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt bekommen. Dies bedeutet, dass der puk e.V. selbst im Falle eines positiven Entscheides vor Gericht auf den Kosten für Rechtsanwalt und Gericht sitzen bleibt, weil die Gegenseite sich als zahlungsunfähig darstellt. Bis zu einer evtl. Erstattung der Kosten, die im Falles eines Prozessgewinns bei der Gegenseite geltend gemacht werden könnten, würden u.U. Jahre ins Land gehen– falls überhaupt jemals etwas erstattet werden würde.
Aus diesem Grund benötigt der Verein dringend finanzielle Unterstützung, um unabhängig vom Prozessausgang seine Arbeit fortführen zu können. Ein Erfolg des puk e.V. vor Gericht sollte sowohl im allgemeinen Interesse der Internet-Gemeinschaft als auch im speziellen Interesse von Webhostern liegen, um einen Präzedenzfall zu vermeiden, der insbesondere nichtkommerzielle Hosting-Projekte gefährden oder aber Zensur im vorauseilenden Gehorsam Tür und Tor öffnen würde.
Finanzielle Unterstützung des puk e.V. (keine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung möglich) unter
Bankverbindung:
Empfänger: Perspektive unabhängigeKommunikation e.V. (puk)
Verwendungszweck: „Prozess“
Kontonummer: 50 58 73 77
Bankinstitut: Sparkasse Göttingen
Bankleitzahl: 260 500 01
Darüber hinaus freut sich der puk e.V. über jegliche Solidaritätsbekundungen und sonstige Unterstützung.
Neues zur einstweiligen Verfügung gegen den Verein "Perspektive unabhängige Kommunikation e.V" (puk e.V.) und Einschätzung zu den politischen Hintergründen
Aktualisiert: zum Ausgang der Gerichtsverhandlung am 29.10 ---> siehe unter http://www.puk.de/puk/article.php?sid=631Hintergund:
Rechtsanwalt Klaus Kunze aus Uslar, Autor der rechtslastigen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ und bekannter juristischer Vertreter von Rechtsradikalen hat beim Landgericht Göttingen eine einstweilige Verfügung gegen den Verein „Perspektive unabhängige Kommunikation (puk) e.V.“ als Betreiber der Internet-Gemeinschaft für Politik und Kultur, www.puk.de erwirkt.
Das Landgericht Göttingen kommt in seiner einstweiligen Verfügung vom 26.8.2004, die den Verein puk e.V. erst am 7.9. erreichte, dem Antrag von RA Kunze nach. Danach wird puk e.V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vereins, unter Androhung eines Zwangsgeldes von 6000 Euro untersagt,
„1. (...) einen Link zu einer Webseite zu legen, auf welcher das mit den Worten „Timo Sxxxx mit Freundin Mandy, Sängerin bei Agitator“ unterschriebene Foto der Antragstellerin zu erkennen ist“
„2. öffentlich, insbesondere im Internet, zu verbreiten, die auf vorgenanntem Lichtbild erkennbare Antragstellerin sei Sängerin der Musikgruppe Agitator“
Die Verfahrenskosten, unter anderem auch die Gebühren von Herrn Kunze, soll puk e.V. tragen.
Hintergrund ist offenbar ein Flugblatt, das bei einer Outing-Aktion von AntifaschistInnen am 14. Juli vor der Wohnung des bekannten Rechtsextremisten Timo S. in Göttingen verteilt wurde. Auf einem Foto soll die Antragstellerin Mandy M. zu erkennen sein, von der auf der Foto-Unterschrift behauptet wird, sie sei Sängerin in einer Band der rechtsextremistischen Szene. Dieses Flugblatt, dass im Umfeld der Aktion der Antifas auch an anderen Stellen in Göttingen verteilt und ausgelegt wurde, ist in der Folge auch als PDF-Datei auf der Internet-Seite einer bei puk.de gehosteten Gruppe dokumentiert worden.
Das Prekäre an der erlassenen einstweiligen Verfügung ist, dass sie nicht an den presserechtlich Verantwortlichen der beanstandeten Internet-Seite gerichtet ist–eine Göttinger Antifa-Gruppe, die auf dem puk-Server eine eigene Internetpräsenz betreibt –, sondern mit dem puk e.V. den Webhoster trifft. Auf der Seite von puk.de findet sich allerdings weder ein Link noch sonst eine Möglichkeit, die beanstandete Seite oder die Homepage der Antifagruppe aufzurufen. Dies ist lediglich über direkte Eingabe der URL oder über Links auf externen Seiten, z.B. Suchmaschinen, möglich.
Unabhängig davon, ob die Inhalte der beanstandeten Webseite strafrechtlich relevant sind oder nicht, ist folgendes festzustellen: die auf dem puk-Server gespeicherte Datenmenge beläuft sich auf rund 3,5 Gigabyte, in Textform entspräche dies ungefähr einer Anzahl von 3,5 Millionen Schreibmaschinenseiten. Diese Datenmenge setzt sich aus ca. 92.000 Dateien zusammen, die in mehr als 7.200 Unterverzeichnissen liegen, die durch die unter www.puk.de/gruppenname gehosteten Gruppen jederzeit autonom geändert werden können. Allein aus diesen Angaben wird deutlich, dass eine stetige Überwachung der gespeicherten Daten auf mögliche kritische Inhalte weder technisch noch praktisch möglich ist – ein Fakt, der wohl auf alle kommerziellen wie nichtkommerziellen Webhoster zutrifft.
An die Göttinger antifaschistische Gruppe –sowohl postalisch als auch per E-Mail erreichbar–erging bis heute weder eine Abmahnung noch eine einstweilige Verfügung. Daher ist es nicht abwegig, dass mit dem puk e.V. gezielt ein in rechten Kreisen unliebsamer Webhoster getroffen werden sollte. Diese Vermutung wird dadurch bekräftigt, dass dem Vereinsvorsitzenden am 18.9. zusätzlich eine polizeiliche Vorladung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz zugestellt wurde. Die Gegenseite hat also offenkundig auch Strafanzeige gegen den Vereinsvorsitzenden gestellt, was verdeutlicht, dass es ihr nicht um „die Sache an sich“–Entfernen eines Links bzw. Bildes – geht, da dies längst geschehen war.
Unter www.puk.de/gruppenname wird politisch, sozial und kulturell engagierten Gruppen seit 1996 unbegrenzter, unentgeltlicher und werbefreier Webspace zur Verfügung gestellt. Zu den NutzerInnen dieses Angebots zählen zahlreiche Basisinitiativen wie Hochschulgruppen, Antifaschistische Initiativen, Theaterprojekte, Musikgruppen, Kinder- und Umweltinitiativen, Geschichtsprojekte, Schülerzeitungen etc. Auf der Seite des Vereins, www.puk.de, befindet sich zudem eine Online-Community für Politik und Kultur, in dem bisher 1.950 registrierte Benutzer mittels Content-Management-System Artikel veröffentlichen und kommentieren, ein eigenes Postfach verwalten oder chatten können. Politischer Schwerpunkt des puk e.V. ist die internationale Diskussion „über eine gerechte Weltwirtschaftsordnung zur Schaffung einer würdigen Zukunft für alle Menschen auf dieser Welt“ (aus der Vereinssatzung), mit dem Internet als Diskussions- und Vernetzungsmedium.
Der Verein puk e.V. hat inzwischen über seinen Rechtsanwalt Widerspruch beim Landgericht Göttingen gegen die einstweilige Verfügung einlegen lassen. Auch wenn die Chancen des puk e.V. nicht aussichtslos sind, einen möglichen Prozess zu gewinnen, hat das juristische Vorgehen Konsequenzen für den Fortbestand des puk-Projekts. Die Gegenseite hat nämlich wohlweislich Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt bekommen. Dies bedeutet, dass der puk e.V. selbst im Falle eines positiven Entscheides vor Gericht auf den Kosten für Rechtsanwalt und Gericht sitzen bleibt, weil die Gegenseite sich als zahlungsunfähig darstellt. Bis zu einer evtl. Erstattung der Kosten, die im Falles eines Prozessgewinns bei der Gegenseite geltend gemacht werden könnten, würden u.U. Jahre ins Land gehen– falls überhaupt jemals etwas erstattet werden würde.
Aus diesem Grund benötigt der Verein dringend finanzielle Unterstützung, um unabhängig vom Prozessausgang seine Arbeit fortführen zu können. Ein Erfolg des puk e.V. vor Gericht sollte sowohl im allgemeinen Interesse der Internet-Gemeinschaft als auch im speziellen Interesse von Webhostern liegen, um einen Präzedenzfall zu vermeiden, der insbesondere nichtkommerzielle Hosting-Projekte gefährden oder aber Zensur im vorauseilenden Gehorsam Tür und Tor öffnen würde.
Finanzielle Unterstützung des puk e.V. (keine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung möglich) unter
Bankverbindung:
Empfänger: Perspektive unabhängigeKommunikation e.V. (puk)
Verwendungszweck: „Prozess“
Kontonummer: 50 58 73 77
Bankinstitut: Sparkasse Göttingen
Bankleitzahl: 260 500 01
Darüber hinaus freut sich der puk e.V. über jegliche Solidaritätsbekundungen und sonstige Unterstützung.
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