Wenn MigrantInnen kriminalisiert werden:
> Was passiert, wenn sich Menschen mit migrantischem Hintergrund gegen rassistische Angriffe zur Wehr setzen und dabei die Angreifer verletzt werden? Welche Besonderheiten ergeben sich in einem solchen Fall? <
Ein Beispiel aus Hannover:
Ein Arbeiter ohne deutschen Pass wird auf dem Weg nach Hause von einer Gruppe rechtsextremer Skinheads angepöbelt. Sie verfolgen ihn und greifen ihn an. Er wehrt sich. Im anschließen-den Handgemenge wird einer der Angreifer mit einem Taschenmesser schwer verletzt. Die Naziskins schlagen ihn brutal zusammen, doch es gelingt ihm nach Hause zu flüchten. Die Angreifer versuchen erfolglos die Haustür aufzubrechen und erst jetzt erscheint die Polizei.
Alle Beteiligten werden kurzfristig in Haft genommen. Der Arbeiter wird unter dem dem Vorwurf des versuchten Totschlags festgenommen. Er kommt für drei Monate in U-Haft Tatvorwurf: Versuchter Totschlag.
Die Sache erscheint auf den ersten Blick eindeutig: Das war doch Notwehr!
Aber so einfach ist es nicht: Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht in Hannover steht an und der Tatvorwurf lautet "Versuchter Totschlag".
Ein Beispiel aus Berlin:
Ein Student, ebenfalls ohne deutschen Pass, gerät in eine Auseinandersetzung mit einer Gruppe deutscher Jugendlicher. Sie bedrohen ihn mit Worten wie "wir bringen Dich um, Scheißneger". Die Gruppe umringt ihn.
Es ist mitten in der Nacht und er ist alleine und hat Todesangst.
Als er wegrennt, verfolgen sie ihn. Er versucht Aufmerksamkeit zu erregen.
Als er von einem der Jugendlichen gestoppt wird, droht er mit einem Messer und sticht schließlich zu. Die jungen deutschen Männer kamen an diesem Abend aus dem Jugendclub "Wurzel", der mit rechtsgerichteten Jugendlichen "akzeptierende Sozialarbeit" praktiziert. Einige von ihnen gehören dort zum Stammpublikum.
Diese Tatversion des damals wegen Totschlags angeklagten tunesischen Studenten fand im Gericht keinerlei Beachtung. Dass gegen ihn ein Angriff, aus rassistischen Beweggründen, stattgefunden hätte und er sich gegen diesen zur Wehr setzte, sei widerlegt. Das Gericht schloss sich der Version der Deutschen an: Sie hätten in "Zivilcourage" einen Randalierer stoppen wollen, der sie–ohne Grund–plötzlich mit einem Messer angegriffen hätte
Infoveranstaltung mit der Rechtsanwältin Silke Studzinsky aus Berlin, die über den Verlauf des Verfahrens gegen den tunesischen Studenten berichten wird.
Über die besondere Situation von MigrantInnen, die aufgrund des Strafrechtes in Verbindung mit dem bundesdeutschen "Ausländerrecht" viel weitergehende Konsequenzen zu befürch-ten haben als deutsche StaatsbürgerInnen, berichtet der Rechtsanwalt Erol Akbulut aus Hannover.
Montag, 4. Juli 2005
19.30 Uhr | UJZ Korn
(Kornstraße 28-30; 30167 Hannover)
<b>Infoveranstaltung</b>
> Was passiert, wenn sich Menschen mit migrantischem Hintergrund gegen rassistische Angriffe zur Wehr setzen und dabei die Angreifer verletzt werden? Welche Besonderheiten ergeben sich in einem solchen Fall?
> Was passiert, wenn sich Menschen mit migrantischem Hintergrund gegen rassistische Angriffe zur Wehr setzen und dabei die Angreifer verletzt werden? Welche Besonderheiten ergeben sich in einem solchen Fall? <
Ein Beispiel aus Hannover:
Ein Arbeiter ohne deutschen Pass wird auf dem Weg nach Hause von einer Gruppe rechtsextremer Skinheads angepöbelt. Sie verfolgen ihn und greifen ihn an. Er wehrt sich. Im anschließen-den Handgemenge wird einer der Angreifer mit einem Taschenmesser schwer verletzt. Die Naziskins schlagen ihn brutal zusammen, doch es gelingt ihm nach Hause zu flüchten. Die Angreifer versuchen erfolglos die Haustür aufzubrechen und erst jetzt erscheint die Polizei.
Alle Beteiligten werden kurzfristig in Haft genommen. Der Arbeiter wird unter dem dem Vorwurf des versuchten Totschlags festgenommen. Er kommt für drei Monate in U-Haft Tatvorwurf: Versuchter Totschlag.
Die Sache erscheint auf den ersten Blick eindeutig: Das war doch Notwehr!
Aber so einfach ist es nicht: Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht in Hannover steht an und der Tatvorwurf lautet "Versuchter Totschlag".
Ein Beispiel aus Berlin:
Ein Student, ebenfalls ohne deutschen Pass, gerät in eine Auseinandersetzung mit einer Gruppe deutscher Jugendlicher. Sie bedrohen ihn mit Worten wie "wir bringen Dich um, Scheißneger". Die Gruppe umringt ihn.
Es ist mitten in der Nacht und er ist alleine und hat Todesangst.
Als er wegrennt, verfolgen sie ihn. Er versucht Aufmerksamkeit zu erregen.
Als er von einem der Jugendlichen gestoppt wird, droht er mit einem Messer und sticht schließlich zu. Die jungen deutschen Männer kamen an diesem Abend aus dem Jugendclub "Wurzel", der mit rechtsgerichteten Jugendlichen "akzeptierende Sozialarbeit" praktiziert. Einige von ihnen gehören dort zum Stammpublikum.
Diese Tatversion des damals wegen Totschlags angeklagten tunesischen Studenten fand im Gericht keinerlei Beachtung. Dass gegen ihn ein Angriff, aus rassistischen Beweggründen, stattgefunden hätte und er sich gegen diesen zur Wehr setzte, sei widerlegt. Das Gericht schloss sich der Version der Deutschen an: Sie hätten in "Zivilcourage" einen Randalierer stoppen wollen, der sie–ohne Grund–plötzlich mit einem Messer angegriffen hätte
Infoveranstaltung mit der Rechtsanwältin Silke Studzinsky aus Berlin, die über den Verlauf des Verfahrens gegen den tunesischen Studenten berichten wird.
Über die besondere Situation von MigrantInnen, die aufgrund des Strafrechtes in Verbindung mit dem bundesdeutschen "Ausländerrecht" viel weitergehende Konsequenzen zu befürch-ten haben als deutsche StaatsbürgerInnen, berichtet der Rechtsanwalt Erol Akbulut aus Hannover.
Montag, 4. Juli 2005
19.30 Uhr | UJZ Korn
(Kornstraße 28-30; 30167 Hannover)
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