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Staatsgewaltige Willkür auf schleichenden Sohlen

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Staatsgewaltige Willkür auf schleichenden Sohlen:

Streben nach "Sicherheit" untergräbt Grundrechte

Seit dem 11.September haben Angst und Sicherheitsdenken allgemein erheblich zugenommen. Das dabei im Windschatten der Terrorbekämpfung nach und nach Grundrechte ausgehebelt werden, scheint niemanden ernstlich zu stören. Viele scheinen immer noch zu glauben, Vater Staat wolle nur ihr Bestes und sorge für ihren persönlichen Schutz, wenn er willkürlich Gesetze erläßt, die alles andere als verfassungskompatibel sind.

Als Paradebeispiel sei auf den neuen Landeshundegesetzentwurf in Nordrheinwestfalen verwiesen, der als Vorlage für ein Bundeshundegesetz gelten soll. Nicht-Hundebesitzer sollen sich nicht täuschen: Der vermeintlich von Rechts wegen bessere Schutz vor bissigen Bestien wie gefährlichen Kampfhunden entpuppt sich bei näherer Betrachtung für sie als Kuckucksei.

Er unterwandert nämlich das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Wie das ? So: Laut neuer Hundeverordnung kann die Polizei allein auf den Verdacht hin (ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss !), dass sich in einer Wohnung ein gefährlicher Hund aufhält, in diese Wohnung eindringen, um sie zu durchsuchen.
Nun stelle man sich vor, dort befindet sich tatsächlich ein Hund, der das Eigentum seines Herrchens bewacht und folgerichtig laut bellt, sobald die Tür aufgebrochen wird. Wie verfährt man in solchem Fall mit dem Hund ? Wird er erschossen, in der Annahme, er sei ein gefährlicher Kampfhund ? Und zwar dafür, dass er nichts anderes getan hat, als angemessen auf die Verletzung der Intimsphäre seines Herrchens oder Frauchens zu reagieren ?
Nun kann es aber auch sein, dass sich in der Wohnung gar kein Hund befindet, der Nicht-Hundebesitzer dennoch die Verletzung seiner grundgesetzlich garantierten Intimsphäre hinnehmen darf, weil ihn ein Nachbar, der ihn nicht leiden kann, auf den bloßen Verdacht hin, einen gefährlichen Hund illegal zu halten, angezeigt hat. Vielleicht meinen Herr oder Frau Nachbarin irgendein Bellen aus der Wohnung vernommen zu haben, was sich hernach als Geräusch aus dem Fernseher entpuppt. So gesehen ist die neue Verordnung nicht nur schwammig, sondern eine regelrechte Einladung zum Denunziantentum. Wie heißt es so schön: "Das dümmste Schwein im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant." Schon hören wir sie grunzen, die ewig Gestrigen, die gierig nach allem Ausschau halten, was nicht der Vorschrift entspricht.

Zu früheren Zeiten machten sie sich als brave Volksdeutsche verdient, in dem sie ihre jüdischen Nachbarn verrieten, weil ihnen deren Nasen nicht gefielen oder diese aus irgendeinem anderen Grund ihren Neid erweckten.

Heutzutage kommen sie dank gesetzgeberischer Willkür im wahrsten Sinne des Wortes auf den Hund. Und der "mündige Staatsbürger" schaut dem Treiben in aller Seelenruhe zu. Er schläft gleichsam mit offenen Augen.

Wann wacht er endlich auf und stellt fest, dass er seine Grundrechte auf Unverletzlichtkeit der Wohnung, des Eigentums und der freien Berufsausübung an der Garderobe abgegeben hat ? Aber ist er sich jener Grundrechte überhaupt jemals richtig bewusst gewesen ?

Nach verfassungswidrigem Lauschangriff fährt die Obrigkeit schärfere Geschütze auf und Rasterfahndung (nach Hund oder Halter ??!) ist legal. Da hilft auch keine kosmetische Operation, weder im Gesicht noch in der Politik, das Gebaren ist eindeutig. Braun lässt grüßen.

Die bedenkliche Verfassung

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