Bedauern oder mehr?:
Im NATO-Bombenhagel starben im Verlaufe des 78tägigen Krieges insgesamt 2000 jugoslawische Zivilisten, darunter etwa 700 Kinder, des weiteren fielen etwa 1000 Militärangehörige. Stellvertretend für alle Hinterbliebenen klagen jetzt 34 Bewohner der mittelserbischen Ortschaft Varvarin auf Schadensersatz. Der Fall ist besonders eklatant: Am 30. Mai 1999 flogen NATO-Bomber einen Angriff auf die Brücke des Städtchens. »Hätten die Piloten nur gewollt, hätten sie sehen müssen, daß unmittelbar neben der Brücke ein großes Kirchenfest mit mehreren tausend Besuchern stattfand«, legte Bürgermeister Zoran Milenkovic dem Richter dar. Seine Tochter Sanja war unter den Toten des ersten Angriffes. Als dann Hilfswillige herbeiströmten, um die Verletzten zu bergen, kehrte der NATO-Bomber zurück und feuerte weitere Raketen ab. Dabei starben noch mehr Menschen. Insgesamt verloren an jenem Tag zehn Varvariner Bürger ihr Leben, weitere 17 wurden schwer verletzt.
»Ich kann mich nicht damit abfinden, daß meine Tochter ein Kollateralschaden sein soll«, rief Milenkovic aus. An ein Versehen will er nicht glauben, vielmehr habe die NATO an jenem Tag absichtlich den serbischen Blutzoll in die Höhe treiben wollen. »Zu dieser Zeit hatten die heimlichen Verhandlungen mit Milosevic schon begonnen. Es ging der NATO darum, den Druck auf Milosevic zu erhöhen, in einen Friedensschluß zu ihren Bedingungen einzuwilligen. Dafür brauchte man entsprechende Bilder.«
Die Anwälte der Bundesregierung sprachen den Hinterbliebenen auch gestern wieder ihr »ausdrückliches Bedauern« aus, betonten aber, daß es sich nicht um eine »NATO-Aggression« gehandelt habe und Soldaten der Bundeswehr an jenem 30. Mai nicht tatbeteiligt waren. »Dieses Mitleidsgejammer halte ich für unehrlich«, entgegnete Anwalt Ulrich Dost. »Die Bundesregierung hat im Verlaufe des Krieges wirklich alles unterlassen, um zu erreichen, daß zivile Opfer vermieden werden können.« Folge man etwa den Aufzeichnungen des damaligen Verteidigungsministers Rudolf Scharping (SPD) in seinem »Kriegstagebuch«, so habe die Zielplanung immer auf der Tagesordnung des NATO-Rates gestanden. »Die Bundesregierung hatte also jeden Tag die Möglichkeit, im NATO-Rat ihr Veto gegen bestimmte Ziele einzulegen. Sie hat es nie gemacht.« Deswegen erfülle die Bundesregierung »eindeutig die Voraussetzung der Mittäterschaft«.
Richter Heinz Sonnenberg machte die Bedeutung des »Musterprozesses« deutlich. Es gehe darum, ob Individualkläger ihr Recht gegen einen Staat durchsetzen könnten. Die bisherige Rechtsprechung in der Bundesrepublik habe dies verneint, zuletzt im Sommer dieses Jahres im sogenannten Distomo-Prozeß. Hinterbliebene eines SS-Massakers in dieser griechischen Ortschaft waren mit ihren Ansprüchen gegenüber Deutschland abgewiesen worden. Sie wurden, wie andere NS-Opfergruppen, an ihren eigenen Staat verwiesen, der zunächst ein Reparationsabkommen mit der BRD aushandeln müsse und sie dann mit den zwischenstaatlichen Ausgleichszahlungen entschädigen könne. Doch der Richter betonte, daß der Bundesgerichtshof »ausdrücklich offen gelassen« habe, ob diese Rechtsprechung über Verbrechen des Zweiten Weltkrieges auch für die heutige Zeit gilt. Wie stark das Völkerrecht im Umbruch ist, zeigt die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag (ICC), vor dem Staaten auch wegen individueller Menschenrechtsverletzungen beklagt werden können. Die Bundesregierung gehört, im Unterschied zur US-Regierung, zu den energischen Förderern des ICC. Nun wird sich zeigen, ob sie dessen Prinzipien auch für ihre eigene Justiz anzuwenden bereit ist. »Wir sind optimistisch, daß der Richter zu unseren Gunsten entscheidet«, sagte Anwältin Gül Pinar. »Immerhin hat er unsere Tatsachenfeststellung und die Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes anerkannt und die Klage nicht aus formalen Gründen abgewiesen.«
Das Urteil wird bereits beim nächsten Verhandlungstermin am 10. Dezember verkündet werden.
Gericht läßt Klage wegen deutscher Beteiligung am NATO-Krieg gegen Jugoslawien zu
Ein übervoller Gerichtsaal, ein riesiges Medienaufgebot, Rosen für die Serben, die Anwälte der Bundesregierung finster und wortkarg – dies ist ein Prozeß, der schon jetzt Geschichte macht. Zum ersten Mal wird in Deutschland nicht wegen der Verbrechen des Naziregimes, sondern denen der Bundesrepublik verhandelt. Es geht um den ersten Krieg der Deutschen nach 1945, den Angriff der NATO-Verbündeten auf Jugoslawien im Jahre 1999.Im NATO-Bombenhagel starben im Verlaufe des 78tägigen Krieges insgesamt 2000 jugoslawische Zivilisten, darunter etwa 700 Kinder, des weiteren fielen etwa 1000 Militärangehörige. Stellvertretend für alle Hinterbliebenen klagen jetzt 34 Bewohner der mittelserbischen Ortschaft Varvarin auf Schadensersatz. Der Fall ist besonders eklatant: Am 30. Mai 1999 flogen NATO-Bomber einen Angriff auf die Brücke des Städtchens. »Hätten die Piloten nur gewollt, hätten sie sehen müssen, daß unmittelbar neben der Brücke ein großes Kirchenfest mit mehreren tausend Besuchern stattfand«, legte Bürgermeister Zoran Milenkovic dem Richter dar. Seine Tochter Sanja war unter den Toten des ersten Angriffes. Als dann Hilfswillige herbeiströmten, um die Verletzten zu bergen, kehrte der NATO-Bomber zurück und feuerte weitere Raketen ab. Dabei starben noch mehr Menschen. Insgesamt verloren an jenem Tag zehn Varvariner Bürger ihr Leben, weitere 17 wurden schwer verletzt.
»Ich kann mich nicht damit abfinden, daß meine Tochter ein Kollateralschaden sein soll«, rief Milenkovic aus. An ein Versehen will er nicht glauben, vielmehr habe die NATO an jenem Tag absichtlich den serbischen Blutzoll in die Höhe treiben wollen. »Zu dieser Zeit hatten die heimlichen Verhandlungen mit Milosevic schon begonnen. Es ging der NATO darum, den Druck auf Milosevic zu erhöhen, in einen Friedensschluß zu ihren Bedingungen einzuwilligen. Dafür brauchte man entsprechende Bilder.«
Die Anwälte der Bundesregierung sprachen den Hinterbliebenen auch gestern wieder ihr »ausdrückliches Bedauern« aus, betonten aber, daß es sich nicht um eine »NATO-Aggression« gehandelt habe und Soldaten der Bundeswehr an jenem 30. Mai nicht tatbeteiligt waren. »Dieses Mitleidsgejammer halte ich für unehrlich«, entgegnete Anwalt Ulrich Dost. »Die Bundesregierung hat im Verlaufe des Krieges wirklich alles unterlassen, um zu erreichen, daß zivile Opfer vermieden werden können.« Folge man etwa den Aufzeichnungen des damaligen Verteidigungsministers Rudolf Scharping (SPD) in seinem »Kriegstagebuch«, so habe die Zielplanung immer auf der Tagesordnung des NATO-Rates gestanden. »Die Bundesregierung hatte also jeden Tag die Möglichkeit, im NATO-Rat ihr Veto gegen bestimmte Ziele einzulegen. Sie hat es nie gemacht.« Deswegen erfülle die Bundesregierung »eindeutig die Voraussetzung der Mittäterschaft«.
Richter Heinz Sonnenberg machte die Bedeutung des »Musterprozesses« deutlich. Es gehe darum, ob Individualkläger ihr Recht gegen einen Staat durchsetzen könnten. Die bisherige Rechtsprechung in der Bundesrepublik habe dies verneint, zuletzt im Sommer dieses Jahres im sogenannten Distomo-Prozeß. Hinterbliebene eines SS-Massakers in dieser griechischen Ortschaft waren mit ihren Ansprüchen gegenüber Deutschland abgewiesen worden. Sie wurden, wie andere NS-Opfergruppen, an ihren eigenen Staat verwiesen, der zunächst ein Reparationsabkommen mit der BRD aushandeln müsse und sie dann mit den zwischenstaatlichen Ausgleichszahlungen entschädigen könne. Doch der Richter betonte, daß der Bundesgerichtshof »ausdrücklich offen gelassen« habe, ob diese Rechtsprechung über Verbrechen des Zweiten Weltkrieges auch für die heutige Zeit gilt. Wie stark das Völkerrecht im Umbruch ist, zeigt die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag (ICC), vor dem Staaten auch wegen individueller Menschenrechtsverletzungen beklagt werden können. Die Bundesregierung gehört, im Unterschied zur US-Regierung, zu den energischen Förderern des ICC. Nun wird sich zeigen, ob sie dessen Prinzipien auch für ihre eigene Justiz anzuwenden bereit ist. »Wir sind optimistisch, daß der Richter zu unseren Gunsten entscheidet«, sagte Anwältin Gül Pinar. »Immerhin hat er unsere Tatsachenfeststellung und die Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes anerkannt und die Klage nicht aus formalen Gründen abgewiesen.«
Das Urteil wird bereits beim nächsten Verhandlungstermin am 10. Dezember verkündet werden.
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